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---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
Datum: 21. März 2023 um 09:09:12 +01:00
Betreff: Hinweise für den Teufel von Köln (Kardinal Rainer Maria Woelki)
An: info@erzbistum-koeln.de
Cc: verband@kirche-koeln.de, info@giordano-bruno-stiftung.de, info@amnesty.de, info@weisser-ring.de, poststelle@lg-koeln.nrw.de, poststelle@olg-koeln.nrw.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de



Hallo Maria ///

Im Sinne des § 81 StGB (Hochverrat gegen den Bund) solltest Du sehr zeitnah Tätige Reue an den Tag legen, bzw. Verantwortung für Dein abartiges Dasein übernehmen ...



Falls Du | ihr Zahlungen leisten möchtet, sollte dies ebenfalls sehr zeitnah geschehen:

Paypal: IL@WDR6.eu



In diesem Sinne gehe ich davon aus, dass ihr Jorge Mario Bergoglio (Papst | Perverser Vater | Eure Scheinheiligkeit) über diese Eingabe bescheidet, erinnere Dich daran, dass Du in sieben Tagen vor Gericht erscheinen darfst, und verbleibe ...



Mit verfassungsgemäßen Grüßen aus dem Regierungsbezirk Köln



Ingo Lanzerath



Montag, 20. März 2023 14.44 Uhr

Köln (dpa) - Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki muss am 28. März vor Gericht aussagen. Eine Sprecherin des Kölner Landgerichts sagte am Montag, er werde im Rahmen der Beweisaufnahme vernommen. Er trete nicht als Zeuge auf, weil er in dem Verfahren der Kläger sei, aber man könne es sich in etwa wie eine Zeugenvernehmung vorstellen. Der Chef des größten deutschen Bistums wehrt sich in dem presserechtlichen Verfahren gegen einen Online-Bericht der «Bild»-Zeitung, in dem über die Beförderung eines umstrittenen Pfarrers berichtet worden war. Der Pfarrer hatte Jahre zuvor mit einem 16 Jahre alten Prostituierten Sex gehabt, außerdem gab es Missbrauchsvorwürfe gegen ihn.

Nach Auffassung Woelkis hat die Zeitung fälschlicherweise behauptet, dass er bei der Ernennung des Pfarrers dessen Personalakte gekannt und von einer Warnung der Polizei gewusst habe. Woelki hat dazu eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Demnach hatte er lediglich von dem Kontakt zu dem Prostituierten und «weiteren Gerüchten» gehört. Der Springer-Verlag hält die Berichterstattung nach Angaben eines Sprechers für rechtlich zulässig.
 
     
 

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