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Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
Datum: 21. März 2023 um 09:09:12 +01:00
Betreff: Hinweise für den Teufel von Köln (Kardinal
Rainer Maria Woelki)
An: info@erzbistum-koeln.de
Cc: verband@kirche-koeln.de,
info@giordano-bruno-stiftung.de, info@amnesty.de,
info@weisser-ring.de, poststelle@lg-koeln.nrw.de,
poststelle@olg-koeln.nrw.de,
bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Hallo Maria ///
Im Sinne des § 81 StGB (Hochverrat gegen den Bund)
solltest Du sehr zeitnah Tätige Reue an den Tag legen,
bzw. Verantwortung für Dein abartiges Dasein
übernehmen ...
Falls Du | ihr Zahlungen leisten möchtet, sollte dies
ebenfalls sehr zeitnah geschehen:
Paypal: IL@WDR6.eu
In diesem Sinne gehe ich davon aus, dass ihr Jorge
Mario Bergoglio (Papst | Perverser Vater | Eure
Scheinheiligkeit) über diese Eingabe bescheidet,
erinnere Dich daran, dass Du in sieben Tagen vor
Gericht erscheinen darfst, und verbleibe ...
Mit verfassungsgemäßen Grüßen aus dem Regierungsbezirk
Köln
Ingo Lanzerath
Montag, 20. März 2023 14.44 Uhr
Köln (dpa) - Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki
muss am 28. März vor Gericht aussagen. Eine Sprecherin
des Kölner Landgerichts sagte am Montag, er werde im
Rahmen der Beweisaufnahme vernommen. Er trete nicht
als Zeuge auf, weil er in dem Verfahren der Kläger
sei, aber man könne es sich in etwa wie eine
Zeugenvernehmung vorstellen. Der Chef des größten
deutschen Bistums wehrt sich in dem presserechtlichen
Verfahren gegen einen Online-Bericht der
«Bild»-Zeitung, in dem über die Beförderung eines
umstrittenen Pfarrers berichtet worden war. Der
Pfarrer hatte Jahre zuvor mit einem 16 Jahre alten
Prostituierten Sex gehabt, außerdem gab es
Missbrauchsvorwürfe gegen ihn.
Nach Auffassung Woelkis hat die Zeitung
fälschlicherweise behauptet, dass er bei der Ernennung
des Pfarrers dessen Personalakte gekannt und von einer
Warnung der Polizei gewusst habe. Woelki hat dazu eine
eidesstattliche Versicherung abgegeben. Demnach hatte
er lediglich von dem Kontakt zu dem Prostituierten und
«weiteren Gerüchten» gehört. Der Springer-Verlag hält
die Berichterstattung nach Angaben eines Sprechers für
rechtlich zulässig. |
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